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Ein Betrag von Michael Philipps

Wenn ein Mensch in Flammen steht, kommt es auf schnelle Hilfe an!

 

Verbrennungsfolgen:


Die Verletzungen der Haut durch Verbrennungen sind abhängig von der Höhe der Temperatur, der Größe der betroffenen Stelle und der Dauer der Hitzeeinwirkung.

Die Haut besteht aus drei Schichten: der Oberhaut, der viel dickeren Lederhaut und dem Unterhautfettgewebe.

Je nach Tiefe der Verbrennung bezeichnet man die Verletzung als erst-, zweit- oder drittgradig.

Wenn bei Kleinkinder mehr als 10 % (bei Erwachsenen ca. 15 %) der Körperoberfläche oder Gesicht, Hände, Genitalien oder Füße verbrannt sind, kommt es durch den Verbrennungsschock zu lebensbedrohenden Störungen der Vitalfunktionen. Die Ausdehnung der Verletzung kann z.B. so errechnet werden: Eine Handfläche inklusive Finger entspricht 1 % der Körperoberfläche. 

 

Verbrennungsgrade:

 

1. Grades

Oberflächliche Rötung wie bei einem leichten Sonnenbrand. Heilt ohne weiteren Eingriff nach 5 - 10 Tagen.

 

2. Grades

Oberflächliche Blasenbildung, der Wundgrund ist feucht. Heilt ohne operativen Eingriff nach 2 - 3 Wochen.

 

2. Grades tief

Blasenbildung, grau-weißliche Verfärbung, der Wundgrund ist trocken. Heilt nur nach operativem Eingriff und hinterlässt Narben.

 

3. Grades

Grau-weiß verfärbte, ledrige Hautbezirke, trockener Wundgrund, alle Hautschichten sind zerstört. Muss operiert werden, hinterlässt Narben.

 

Verhalten bei brennenden Personen:


Wenn Haare oder die Kleidung Feuer gefangen haben, sofort mit Wasser oder mit einem Feuerlöscher löschen!


Achtung:    
Laufen mit brennender Kleidung, z. B. durch Panik,  entfacht die Flammen noch stärker und vergrößert die Verbrennungen!

 

Verwenden Sie einen Feuerlöscher, so richten Sie den Löschstrahl auf die brennende Person. Löschen Sie von unten nach oben und versuchen Sie möglichst nicht in die Augen und den Mund spritzen.

Keine Angst wenn versehendlich jedoch der Löschstrahl die Augen trifft

- eine Bindehautentzündung ist in wenigen Wochen vergessen;  Brandwunden zweiten oder gar dritten Grades brauchen (wenn sie überhaupt heilen) Jahre.

Deshalb das kleinere Übel wählen!

Löschpulver - amtlich geprüft und zugelassen - ist von seiner Zusammensetzung ungiftig und die Reizwirkungen auf die Atemwege klingen in der Regel rasch ab.

Zudem genügt meist schon ein einziger Löschstrahl, um die Flammen zu löschen. 

Eine weitere Möglichkeit wäre, die brennende Kleidung zu entfernen oder auszuziehen. Wenn dies nicht möglich ist, ersticken Sie die Flammen durch Abdecken (Sauerstoffentzug) oder Abrollen.

 

Achtung:
Bei Verwendung von synthetischen Fasern (wie Fleece), zum Ersticken von Flammen und Glut, besteht die Gefahr des Einbrennens in die Haut!

Brandverletzungen werden so verschlimmert statt gemildert.

 

Grundsätze für die Erste Hilfe:

 

-Brandwunden niemals mit Fingern berühren.

- In keinem Fall irgendwelche Salben, Puder, Gelees oder Öl verwenden. -

- Brandblasen nicht öffnen (Infektionsgefahr).

- Angebrannte Kleidung vorsichtig entfernen.
- Dort wo angebrannte Kleidung an der Haut klebt, muss diese jedoch

  belassen werden und vom Arzt entfernt.

- Gesichts- und Augenverbrennungen unverbunden lassen.

  (Narbenbildung)

Erstversorgung:


Sofort mit kaltem Wasser kühlen!

Verletzte Körperteile so lange (bis zu 20 Minuten) in kaltes Wasser tauchen oder unter fließendes Wasser halten, bis Schmerz verschwindet.

Bis zu einer Stunde nach der Brandverletzung hat das Kühlen noch Sinn! (Eine Unterkühlung der betroffenen Person ist jedoch zu vermeiden)

Bei Bewusstlosigkeit den Verletzten in die stabile Seitenlage bringen. Dadurch kann die Person nicht ersticken, wenn diese z.B. eingeatmete Brandgase oder verschlucktes Löschpulver erbricht.

 

Über die Rettungsleitstelle, Telefon 112


(im Telefon-Festnetz ohne Vorwahl) sofort medizinische Hilfe anfordern!